Was passiert eigentlich mit verfallenen Arzneimitteln?

 

Muss ich das Verfalldatum auf Arzneimittelpackungen beachten?
Wir alle wissen, dass viele Lebensmittel noch genießbar sind und nicht gleich weggeworfen werden müssen, obwohl das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten wurde. So kann beispielsweise ungeöffneter und gekühlter Jogurt auch viele Tage nach Ablauf des MHD noch verzehrt werden. Es gibt sehr schöne Informationen dazu bei den Verbraucherzentralen.

 

Gilt das für Arzneimittel auch?
Doch was ist mit Arzneimitteln und dem Haltbarkeitsdatum? Die Antwort wird Euch vielleicht überraschen!

 

Frisch zubereitete Salben und Säfte
Wenn ihr eine Salbe bei uns abholt, die wir für euch frisch zubereitet haben, dann solltet ihr unbedingt unseren Angaben zur Verwendbarkeit folgen. Danach müssen die Reste weggeworfen werden. Der Grund dafür ist einleuchtend: Wenn die Salben von euch zur Behandlung verwendet werden, sind sie der Umgebung und damit Keimen und Verunreinigungen ausgesetzt. Das gilt auch für Säfte, die ihr zuhause mit Wasser gebrauchsfertig macht. Diese sind in aller Regel nur für wenige Tage bis Wochen verwendbar. Im Beipackzettel könnt ihr nachlesen, wie lange der Saft hält.

 

Flüssige Arzneimittel
Bei flüssigen Arzneimitteln raten wir persönlich dazu die Verwendbarkeitsangaben zu beachten. In Flüssigkeiten sind die Wirkstoffe oft weniger stabil als in trockener Form, zum Beispiel in Tabletten oder Kapseln.

 

Feste Tabletten im Blister
Man weiß heute, dass viele Wirkstoffe in Tablettenform, die einzeln verpackt (verblistert) sind, eine erheblich längere Haltbarkeit aufweisen als auf den Packungen angegeben. Dennoch raten wir dazu, dass ihr Packungen zuhause nicht hortet. Die zwei wichtigsten Gründe: euer Arzt und wir in der Apotheke machen uns vor der Behandlung Gedanken und geben euch in aller Regel ziemlich genau die Menge an Arzneimitteln mit nach Hause, die ihr für die akute Behandlung benötigt. Es sollten daher nach der Behandlung überhaupt keine nennenswerten Mengen übrigbleiben.
Auch wenn ihr chronisch krank seid und regelmäßig Tabletten nehmen müsst, solltet ihr nicht mehrere Großpackungen der Arznei vorrätig halten. Wenn der Arzt die Behandlung ändert, werdet ihr die Medikamente nicht mehr benötigen; dann sind die Tabletten nutzlos geworden. Wir dürfen einmal verkaufte Packungen aus rechtlichen Vorgaben nicht zurücknehmen.

 

Übrigens: Auch Nahrungsergänzungsmittel (Vitamine und Co.), Phytopharmaka und frei verkäufliche Arzneimittel, die ihr bei uns oder anderswo kauft, wirken am allerschlechtesten, wenn ihr die Packung zuhause in den Schrank stehen habt 😉

 

Stellenangebote

Durch die unterschiedlichen Aufgabenbereiche und Spezialisierungen in unserem Unternehmen ergeben sich entsprechend folgende berufliche Möglichkeiten:

 

In den Apotheken (Herrnhut, Neugersdorf, Leutersdorf, Cunewalde)

Apotheker (m/w/d), Pharmazie-Ingenieur (m/w/d), PTA (m/w/d), PKA (m/w/d)

 

Im Zentrallager / Blistern (Neugersdorf)

Lagerist (m/w/d), Altenpfleger (m/w/d), Med. Berufe

 

Im GenussReich Bioladen (Neugersdorf)

Naturkostfachberater (m/w/d), Koch (m/w/d), Verkäufer (m/w/d)

 

Über Ihre Bewerbung (gern auch per E-Mail) würden wir uns freuen.

bewerbung@oberlausitzer-apotheken.de

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

stephan.hampel@oberlausitzer-apotheken.de

bettina.lindecke@oberlausitzer-apotheken.de